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Systemvoraussetzungen

PSA-Starter (UX): Komponente für Unix-Server

Das Unix-System muss über eine TCL-Variante verfügen, die einen bestimmten Befehlssatz abdeckt. In der Regel sind neben SCO TclX 7.3 alle TclX-Varianten ab Version 8.x geeignet. Die nicht erweiterten Varianten (bis einschließlich 8.5) sind nicht geeignet. Wenn eine geeignete Tcl-Variante vorliegt, können Sie den PSA-Starter (UX) in der Regel auch ohne Administrationsrechte installieren.

Außerdem verwendet der PSA-Starter (UX) einige wenige Systemkommandos, die auf verschiedenen Plattformen unterschiedlich implementiert sind. Besonders seien hier „w“ und „who“ genannt, mit deren Hilfe Benutzerinformationen ermittelt werden.

Da PSA-Starter auf einem SCO OpenServer entwickelt wurde, ist "psastart.tcl" auf SCO OpenServer ohne weiteren Aufwand sofort lauffähig. Auf anderen Systemen ist in der Regel eine kleines Kompatibilitäts-Skript erforderlich, das fehlende TCL-Kommandos nachbildet und die Aufrufe von finger/pinky und who bestimmungsgemäß formuliert. Diese Datei wird bei der Installation mittels Installations-Skript automatisch erzeugt, wenn Ihre Plattform darin bereits berücksichtigt ist. Aktuelle Versionen des Installations-Skripten und der Kompatibilitäts-Skripte finden Sie im Bereich "Herunterladen".

Erfolgreich getestet sind folgende Konstellationen:

PSA-Starter (AP): Komponente für Arbeitsplatz-Rechner

Windows-Systeme (ab 98)

Die Windows-Programmteile sind getestet unter Windows98 SE und Windows 2000. Sie sind in Visual Basic programmiert und verwenden u.A. die VB-Laufzeitumgebung, die im Installationspaket enthalten sind.

Das System muss über einen funktionierenden Windows-Scripting-Host verfügen. Das ist standardmäßig der Fall. Es ist für die Funktion des PSA-Starters unerheblich, ob der Windows-Scripting-Host für den Internet-Explorer aktiviert ist oder nicht.

andere Plattformen

Derzeit existiert keine Version für andere Plattformen. Eine auf Linux und Mac OSX lauffähige Version ist in Vorbereitung.

  1. Verwendete Softwarebezeichnungen und Markennamen unterliegen im Allgmeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz.